GIS-Gebühren Vorschreibung für Freiwillige Feuerwehren - oder: wieder eine Kärntner Lösung?
Bereits Mitte des Jahres 2014 schien der ORF, im besonderen das
Gebühren-Info-Service, eine neue Einnahmequelle entdeckt zu haben-
nämlich die Freiwilligen Feuerwehren. Plötzlich waren alle Radio- und
Fernsehgeräte anmeldepflichtig, und das in jedem einzelnen Objekt. Nach
Urgenz bei der Hauptzentrale in Wien, wurden wir mit einem "Ja, das ist
eh normal, dass man seine Geräte anmeldet" und nach dem Hinweis, dass
unsere Feuerwehr im Jahr 2015 das 125-jährige Bestandsjubiläum feiert
die wichtige Ergänzung "Na, dann seid´s eh schon 50ig Jahre lang
Schwarzseher und -hörer" abgetan. In der Zwischenzeit erhielten wir eine
E-mail des Kärntner Gemeindebundes, mit dem Hinweis, dass es für die
Kärntner Freiwilligen Feuerwehren eine Sonderregelung geben solle. Diese
Sonderregelung sollte so aussehen, dass auf Grund der großen Anzahl an
Feuerwehren und der noch größeren Anzahl an Objekten die selbe Regelung
wie für Zweitwohnungsbesitzer (also eine Art "geringfügige" Anmeldung im
Umfang von vier Monaten - und dabei sprechen wir bei einer Anmeldung
von Radio- und Fernsehgerät von einem Betrag von knapp € 100 pro Objekt!) gelten soll.
Um etwaiigen Anzeigen vorzubeugen meldeten wir für die FF
Baldramsdorf nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin für
Kärnten zwei Standorte - Baldramsdorf/Unterhaus und Rosenheim
"geringfügig" an.
Anfang März erhielten wir nun eine weitere E-mail seitens des Gemeindebundes mit folgendem Inhalt:
"Im November 2014 haben wir Sie über die Gebührenpflicht der
Feuerwehren nach dem Rundfunkgebührengesetz informiert. Seither haben
der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht einschlägige
Entscheidungen zu diesbezüglichen Fragen getroffen. Ebenso wurde von
Mitarbeiterinnen der Gebühren-Info-Service GmbH versucht, die Gemeinden
zu einer möglichst umfassenden Anmeldung ihrer Feuerwehren zu bewegen.
(Was auch geschah! Anmerkung des Verfassers!)
Aufgrund der durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom
27. 11. 2014 geänderten Rechtslage wurde auf Ersuchen des Kärntner
Gemeindebundes seitens des Österreichischen Gemeindebundes eine
Abstimmung der Rechtsansichten von Gemeindebund und GIS eingeleitet.
Wir empfehlen Ihnen daher, vorerst keine neuen Anmeldungen
vorzunehmen und die Klärung der Rechtslage auf Bundesebene abzuwarten.
Sobald diesbezügliche Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend
informieren.
Nach sofortiger Rücksprache mit der oben erwähnten Sachbearbeiterin erfuhren wir, dass es derzeit KEINE
Verhandlungen oder bekannte Entscheidungen über dieses Problem gibt und
weiters, dass wenn es zu einer Entscheidung käme, dies mindestens noch
zwei bis drei Jahre dauern würde und - bis zu diesem Zeitpunkt müssen
die Empfangsgeräte eh angemeldet sein.
Und niemand wisse, welche Rechtslage sich am 27. 11. 2014 geändert hat!
Tatsache ist: Wir fühlen uns schlicht und einfach verarscht,
bereichert sich der ORF/GIS nun auf Kosten Freiwilliger Organisationen
und durch Panikmache - oder besser Informationspflicht - seitens des
Kärntner Gemeindbundes.
Ich bin mir fast sicher, dass es zu keinen Überprüfungen bei den
Feuerwehren kommen wird - aber jene, die bereits brav angemeldet heben,
zahlen ja eh ihren Beitrag! Aber vielleicht können wir unsere Geräte
dann wieder abmelden - wer den ORF/GIS kennt, ein einfaches Unterfangen!
der "bissige" GFK:
Paulitsch Friedrich, OBI e.h.
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