Geschrieben von Christoph Pritz
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Friday, 13. March 2015 |
GIS-Gebühren Vorschreibung für Freiwillige Feuerwehren - oder: wieder eine Kärntner Lösung?
Bereits Mitte des Jahres 2014 schien der ORF, im besonderen das
Gebühren-Info-Service, eine neue Einnahmequelle entdeckt zu haben-
nämlich die Freiwilligen Feuerwehren. Plötzlich waren alle Radio- und
Fernsehgeräte anmeldepflichtig, und das in jedem einzelnen Objekt. Nach
Urgenz bei der Hauptzentrale in Wien, wurden wir mit einem "Ja, das ist
eh normal, dass man seine Geräte anmeldet" und nach dem Hinweis, dass
unsere Feuerwehr im Jahr 2015 das 125-jährige Bestandsjubiläum feiert
die wichtige Ergänzung "Na, dann seid´s eh schon 50ig Jahre lang
Schwarzseher und -hörer" abgetan. In der Zwischenzeit erhielten wir eine
E-mail des Kärntner Gemeindebundes, mit dem Hinweis, dass es für die
Kärntner Freiwilligen Feuerwehren eine Sonderregelung geben solle. Diese
Sonderregelung sollte so aussehen, dass auf Grund der großen Anzahl an
Feuerwehren und der noch größeren Anzahl an Objekten die selbe Regelung
wie für Zweitwohnungsbesitzer (also eine Art "geringfügige" Anmeldung im
Umfang von vier Monaten - und dabei sprechen wir bei einer Anmeldung
von Radio- und Fernsehgerät von einem Betrag von knapp € 100 pro Objekt!) gelten soll.
Um etwaiigen Anzeigen vorzubeugen meldeten wir für die FF
Baldramsdorf nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin für
Kärnten zwei Standorte - Baldramsdorf/Unterhaus und Rosenheim
"geringfügig" an.
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